Gefahrgutbeauftragtenschulung


Zielgruppe:      Mitarbeiter, die im Autohaus eigenverantwortlich mit Gefahrgütern umgehen


Zielsetzung:   





- Rechtssicherheit
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Nachschulungen der beauftragten Person müssen nachgewiesen werden
- Pflichten und Rechte der beauftragten Person
- Pflichten und Rechte des Unternehmers
- Praxisbeispiele


Inhalte:             
           
                    
  

     
- Neueste gesetzliche Grundlagen bereits zum ADR
- Klassifizierung
- Kennzeichnung
- Begleitpapiere
- Unternehmenspflichten
- Sicherheitsunterweisung


Wichtig:            
       
DIE GEWERBEAUFSICHTSÄMTER VERLANGEN ALLE ZWEI JAHRE EINE NACHSCHULUNG !!


Schulungsort:

Wir bieten die Schulungen als Abendkurse an unserer Schulungsstätte in
Nürtingen in der Philipp-Matthäus-Hahn Schule an.